Neuerungen 2019

Aenderungen zum Erwerb des Führerausweises vom 14.12.2018

Bis 31. Januar 2024
Umtausch des blauen Papierführerausweises
Die alten Führerausweise mit ihren z.T. stark von den heutigen Kategorien abweichenden Inhalten verursachen erhebliche Kosten in den Datensystemen und sollen deshalb abgelöst werden. Die Inhaber von blauen Papierführerausweisen haben die Pflicht, diesen bis spätestens am 31. Januar 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umzutauschen. Danach verliert der Papierführerausweis als «Legitimationsdokument» seine Wirkung, nicht aber die Fahrberechtigung selber.

Ab 1. Februar 2019
Verzicht auf den Automateneintrag
Wer heute die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegt, darf danach nur solche Fahrzeuge führen. Künftig wird in solchen Fällen keine Beschränkung mehr im Führerausweis eingetragen. Inhaber von bisherigen Führerausweisen können die Entfernung der Beschränkung beim zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen. Die Entfernung wird gewährt, wenn keine gesundheitlichen Probleme dagegensprechen (wie z.B. bei Personen, die nicht in der Lage sind, eine Fusskupplung zu bestätigen).

2 Phasen Weiterbilungskurse

HLR

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