Den Lernfahrausweis bestellst du am schnellsten beim Strassenverkehrsamt, auf der Einwohnergemeinde oder über das Antragsformular zur Erteilung eines Lernfahrausweises.
Dem ausgefüllte Antragsformular müssen folgend Dokumente beiliegen:
- Sehtest vom Optiker (max. zwei Jahre alt sein).
- Nachweis eines Besuches des Nothelferkurs (max. sechs Jahre alt).
- 2 Passfotos
Dein Antrag muss noch von der Einwohnerkontrolle oder direkt vom Strassenverkehrsamt bestätigt werden. Vergiss nicht, deine Ausweispapiere mitzunehmen.
Den Lernfahrausweis bekommst du dann nach bestandener Theorieprüfung.
1. Theorieprüfung
Lasse dich von deiner Fahrschule beraten, wie du dich am besten auf die Prüfung vorbereiten kannst. Du musst 90% der Fragen richtig beantworten um zu bestehen. Die bestandene Theorieprüfung ist zwei Jahre gültig.
2. Praktischer Fahrunterricht
Endlich geht’s los mit dem Fahrunterricht. Die Ausbildung ist in verschiedene Etappen unterteilt. Lass dir von deiner Fahrschule den Ablauf der ganzen Ausbildung erklären, dann weisst du, was dich erwartet. Falls du es auf einen Motorradausweis abgesehen hast, musst du vorgängig einen Motorrad-Grundkurs besuchen.
3. VKU Verkehrskundeunterricht
Dieser obligatorische Kurs (Kategorien A, A1, B und B1 ) dauert 4 mal 2 Stunden oder wird teilweise auch als Intensivkurs angeboten. Du benötigst diesen Kursbesuch, um zur praktischen Führerprüfung angemeldet werden zu können.
4. Praktische Führerprüfung
In der Regel wirst du durch deine Fahrschule zur Prüfung angemeldet. Wenn du die Prüfung bestehst, erhältst du einen provisorischen Führerausweis. Jetzt darfst du ohne Begleitperson am Verkehr teilnehmen.
5. Führerausweis auf Probe (Zweiphasenausbildung)
Nach der Bestanden Führerprüfung wird der Führerausweis auf Probe erteilt. Innerhalb 12 Monate nach der Fahrprüfung muss eine 7 Stündige Weiterbildung besucht werden.
Hier kannst du dich für den WAB-Kurs Anmelden.