Neue Strassenverkehrsregeln im Überblick

AB 1. MÄRZ 2020

Medizinische Untersuchung und Sehtest

  • Personen im Alter ab 75 Jahren, die zum ersten Mal einen Lernfahr- oder Führerausweis beantragen, müssen sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Bisher lag die Altersgrenze bei 65 Jahren. Dadurch gilt nun das gleiche Alter wie für die erste Kontrolluntersuchung für all jene, die bereits einen Führerschein besitzen. Ebenso neu: Wer eine neue Ausweiskategorie erwerben will und schon einen Führerausweis hat, muss keinen zusätzlichen Sehtest mehr absolvieren.

Ab 1. Januar 2021

    • Reissverschluss bei Fahrstreifenabbau und Autobahneinfahrten: Beim Abbau von Fahrstreifen ist das Reissverschlusssystem neu obligatorisch! Das gilt überall, wo Fahrstreifen enden.
    • Rettungsgasse: Auf Autobahnen muss stets eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden, wenn sich der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bewegt. Auch wenn kein Blaulichtfahrzeug zu sehen oder zu hören ist.
    • Rechtsvorbeifahren: Wenn sich auf dem linken (bei dreispurigen Autobahnen auf dem linken und/oder mittleren) Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat, dürfen die Verkehrsteilnehmenden auf der rechten Spur vorbeifahren.
    • 100 km/h für leichte Anhängerzüge: Wer mit seinem Wagen einen Anhänger zieht, darf auf Autobahnen höchstens mit 100 km/h fahren und der Anhänger darf nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein.
    • Rechtsabbiegen bei Rot für Velo und Mofa: Rad- und Mofafahrende dürfen an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, sofern dies mit einer Tafel mit einem gelben Velo und einem Pfeil signalisiert ist.
    • Autobahn-Knigge

2 Phasen Weiterbilungskurse

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