Elektronische Handbremse

Artikel 27 Absatz 2 VRV

Elektrische Handbremsen sind für Lern-/ und Prüfungsfahrten zugelassen, wenn sie vom Beifahrersitz erreichbar sind, während der Fahrt betätigt werden können und in ihrer Wirkungsweise mit herkömmlichen Handbremsen vergleichbar sind.

Wichtig:

Erfüllt die elektrische Handbremse die gestellten Anforderungen nicht, kann weder eine Lern- noch eine Prüfungsfahrt absolviert werden.

!!! Für Lern- und Prüfungsfahrten wird ein Fahrzeug zugelassen, wenn alle aufgezählten Anforderungen erfüllt werden !!!

  • Die elektrische Handbremse ist vom Beifahrersitz ohne blockieren der Sicherheitsgurte erreichbar
  • Die elektrische Handbremse funktioniert während der Fahrt und kann über den Taster dosiert und unterbrochen werden
  • Die Bremswirkung der elektrischen Handbremse wird durch das Betätigen des Gaspedals nicht unterbrochen

Um mögliche Kontrollen zu vereinfachen empfehlen wir dass beim Fahrzeughändler ein Zertifikat erstellt wird, dass die obigen Bedingungen für das Fahrzeug, das zu Übungszwecken gebraucht wird bestätig.

Eine Vorlage kann unter folgendem Link benutz werden. Elektronische Handbremse Formular

2 Phasen Weiterbilungskurse

HLR

Jesus Wings Motorradclub