AGB

Geltungsbereich: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Roger’s Fahrschule, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Sie beziehen sich auf folgende Dienstleistungen: Theorieunterricht, Verkehrskundekurs, Motorrad Grundkurs, Nothelferkurs, Fahrunterricht für Auto – Motorrad – Anhänger für Auto mit Gesamtgewicht über 3.5t und Weiterbildungskurse für Eco-Drive und Mototraining.
Unterrichtstarif: Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen werden wenn nötig ohne Vorankündigungen durch die Fahrschule angepasst.
Lektionen: Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten, inkl. Instruktionen und Schlussbesprechung.
Nach Absprache sind auch Lektionen von anderer Dauer möglich.
Der Treffpunkt der einzelnen Fahrlektion wird vom Fahrlehrer festgelegt, Wünsche der Fahrschüler werden jedoch so weit sinnvoll und möglich berücksichtigt.
Fahrlektionen, welche in Folge höherer Gewalt wie, Unfall, technischer Defekte am Fahrzeug, stattfinden, werden nicht verrechnet. Hingegen ist die Haftung für allfällig dadurch entstehende Kosten oder Schäden der Fahrschüler ausgeschlossen.
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit des Fahrschülers bestehen (bspw. wegen Konzentrationsschwäche, Müdigkeit, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit abgebrochen werden und die Lektion wird in Rechnung gestellt.
Absenzen: Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden (1 Arbeitstag) vor Lektionsbeginn abgemeldet werden, sonst werden sie in Rechnung gestellt. Der Kostenanteil beträgt 50% mindestens jedoch 1 Lektion. Die Kursanmeldungen sind definitiv und können wegen Teilnehmerzahlbeschränkung nicht mehr annulliert werden. Liegt vor dem jeweiligen Dienstleistungsbeginn ein Arztzeugnis vor, so liegt es im Ermessen der Fahrschule, von der Verrechnung abzusehen. Verspätetes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten der Fahrschüler. Terminverschiebungen oder Absagen müssen mündlich oder telefonisch erfolgen, E-Mail & SMS werden nicht akzeptiert.
Versicherung: Es besteht eine Fahrschul-Schüler-Versicherung, an der sich alle Fahrschüler mit einem Beitrag beteiligen. Die Versicherung ist 2 Jahre gültig und deckt Schäden, welche aufgrund der Dienstleistungen während den Fahrstunden mit dem Fahrzeuge der Fahrschule oder dem eigenen entstehen (inkl. Vollkasko). Eine Rückerstattung der Prämienbeteiligung ist ausgeschlossen. Der Selbstbehalt beträgt Fr 500.-
Zahlungsmodalitäten: Die Bezahlung erfolgt in Schweizer Franken. In der Regel hat der Fahrschüler die jeweiligen Dienstleistungen bar nach der jeweiligen Lektion zu bezahlen. Sollten Fahrschüler den Wunsch haben, ausnahmsweise per Rechnung zu bezahlen wird ein Administrativaufwand von CHF 5.- erhoben. Die Rechnungen sind ohne Abzug innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Rechnung gilt als beglichen, sobald die Fahrschule frei über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Allfällige Bank- oder Postspesen gehen zu Lasten der Fahrschüler. Abonnemente sind im Voraus zu bezahlen, an sonst die Vergünstigung hinfällig wird. Gerät der Fahrschüler mit einer Zahlung in Verzug, so wird ein Verzugszins von 5 % berechnet, zudem verfallen sämtliche in der Rechnung gewährten Rabatte per sofort. Die Fahrschule ist in jedem Fall berechtigt Vorauskasse oder andere Sicherheiten zu verlangen. Forderungen der Fahrschule darf der Fahrschüler nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen verrechnen. Im Weiteren ist der Fahrschüler nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Dienstleistung die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.
Ausbildungsabbruch: Bricht ein Fahrschüler die Ausbildung ab, so verfällt das bereits einbezahlte Kursgeld. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückgestattet.
Haftung: Schadenersatzansprüche gegen die Fahrschule, deren Mitarbeiter und Hilfspersonen entstehen in jedem Fall nur, wenn der eingetretene Schaden von diesen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist. Die Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers verursachten unmittelbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Sitz der Fahrschule in Lausen BL.

2 Phasen Weiterbilungskurse

HLR

Jesus Wings Motorradclub