Ausbildung ab 1. Januar 2027

Ab 1. Januar 2027 gelten neue Regeln für den Erwerb der Fahrbewilligungen.

Wer eine Fahrbewilligung erlangen will, muss sich zuerst registrieren lassen.

Nach der Registrierung erhält der/die Bewerber/in eine Faber Registriernummer.

Mit dieser Nummer müssen folgende Aufgaben erfüllt sein:

  • Sehtest,
  • Besuch eines Nothilfekurs
  • Besuch eines VKU-Kurs

Wenn der Nachweis für die Vorbereitung erbracht wurde kann man sich zur Theorieprüfung anmelden.

Nach der Theorieprüfung kann mit dem Lernfahrausweis (LFA) die Fahrausbildung gestartet werden.

Wer noch einen Lernfahrausweis vor dem 15.11.2026 bekommt, hat noch die Möglichkeit den VKU-Kurs vor der Führerprüfung zu besuchen.

VKU-Kurse ab 1. Januar 2027 werden nur noch nach dem neuen Lehrplan abgehalten.