Verkehrskundekurs

Zur Verbesserung der Fahrausbildung wird der Besuch eines Kurses über Verkehrskunde vorgeschrieben. (Verkehrszulassungsverordnung VZV Art. 18)

1. Wer den Führerausweis der Kategorien A oder B oder der Unterkategorie A1 oder B1 erwerben will, muss sich über die Teilnahme an einem Kurs über Verkehrskunde ausweisen können. Der Kursbesuch darf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.

2. Die Kursteilnahme setzt den Besitz eines Lernfahrausweises voraus.

3. Vom Kursbesuch befreit sind Personen, die bereist einen Führerausweis einer der Kategorien oder Unterkategorien nach Abs. 1 besitzen.

4. Der Kurs soll namentlich durch Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre zu einer defensiven und verantwortungsbewussten Fahrweise motivieren. Die Dauer des Kurses beträgt insgesamt acht Stunden. Er ist bei einem Fahrlehrer zu absolvieren.

5. Der Fahrlehrer hat dem Fahrschüler eine Bestätigung abzugeben, dass dieser am Kurs über Verkehrskunde teilgenommen hat.

Die Anmeldung erfolgt per Telefon oder über das Internet  (siehe „Nächste Kurse“).
Es ist nur das Startdatum des Kursblocks angegeben. Die nächsten Kurs Tage sind auf die kommende Wochentage wie angegeben verteilt.
Kurzfristige Änderungen sind möglich, die Kurse beginnen jeweils um 19:00 Uhr und enden ca. 21:15 Uhr.

2 Phasen Weiterbilungskurse

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