Grundkurs Motorrad

Nicht alle Motorradfahrer der Kategorie A1 müssen eine Führerprüfung ablegen. Autofahrer können ohne Prüfung Fahrzeuge der Kat. A1 führen. Sie müssen lediglich belegen, dass sie eine Praktische Grundschulung für Motorräder besucht haben. (Verkehrszulassungsverordnung VZV Art. 19)

1. Wer den Führerausweis der Kat. A 35kw oder der Unterkategorie A1 erwerben will, muss innert vier Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises die Praktische Grundschulung bei einem Inhaber der Fahrlehrerbewilligung der Kategorie A absolvieren.

2. In der praktischen Grundschulung soll der Fahrschüler sich das für das Fahren im Verkehr erforderliche Grundverständnis der Fahrdynamik und die Blicktechnik aneignen und lernen, das Fahrzeug richtig zu bedienen. Die Grundschulung soll zudem zu einer defensiven, verantwortungsbewussten und energiesparenden Fahrweise motivieren. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.

3. Die praktische Grundschulung dauert für den Erwerb der Kat A 35 kw und der Unterkategorie A1 einmalig 3 x 4 Stunden.
Besitzer der Kat. A1, die vor 2021 die Fahrbewilligung erlangt haben, müssen sich nur noch für den 3. Kursteil anmelden.

4. Der Fahrlehrer muss dem Fahrschüler schriftlich bestätigen, dass er an der Praktischen Grundschulung teilgenommen und die Kursziele erreicht hat.

Diese Praktische Grundschulung für Motorräder könne sie bei mir in der Fahrschule besuchen. Die Anmeldung erfolgt per Telefon oder über das Internet (siehe „Nächste Kurse“).

2 Phasen Weiterbilungskurse

HLR

Jesus Wings Motorradclub